Recht

Nicht mehr bewilligungspflichtiger Personalverleih

Die von privaten Spitex-Organisationen in den Bereichen Hauswirtschaft und Betreuung erbrachten Dienstleistungen wurden von den kantonalen Arbeitsämtern in den vergangenen Jahren fast ausnahmslos als bewilligungspflichtiger Personalverleih qualifiziert. Dagegen setzte sich eine private Spitex-Organisation zur Wehr und nun verwarf das Kantonsgericht Basel-Landschaft die Bewilligungspflicht.

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ASPS lanciert Jobportal

Private Spitex-Organisationen bieten das, was sich Mitarbeitende wünschen: bessere Planbarkeit der Arbeitseinsätze. Das Geschäftsmodell «Bezugspflege» der privaten Spitex-Organisationen macht dies möglich. Patientinnen und Patienten schätzen die Bezugspflege auch sehr, weil jeden Tag die gleiche Fachperson vorbeikommt .

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«Die Spitex muss neu gedacht werden»

«Es braucht eine juristische Klärung, was „Betreuung“ ist», sagt Prof. Dr. Carlo Knöpfel, Dozent am Institut Sozialplanung, Organisationaler Wandel und Stadtentwicklung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW.

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