Nicht mehr bewilligungspflichtiger Personalverleih

Recht

Die von privaten Spitex-Organisationen in den Bereichen Hauswirtschaft und Betreuung erbrachten Dienstleistungen wurden von den kantonalen Arbeitsämtern in den vergangenen Jahren fast ausnahmslos als bewilligungspflichtiger Personalverleih qualifiziert. Dagegen setzte sich eine private Spitex-Organisation zur Wehr und nun verwarf das Kantonsgericht Basel-Landschaft die Bewilligungspflicht. «Die privaten Spitex-Organisationen sind in dieser Beziehung nun den öffentlichen Spitex-Organisationen gleichgestellt», macht Marcel Durst, Geschäftsführer der Association Spitex privée Suisse (ASPS) deutlich.

Was hat das Kantonsgericht Basel-Landschaft bezüglich des Personalverleihs entschieden?

Dass die privaten Spitex-Organisationen, analog den öffentlichen Organisationen, keine Personalverleih-Bewilligung brauchen, wenn sie Hauswirtschaft und sozialbetreuerische Leistungen anbieten.


Marcel Durst

Der Verband der privaten Spitex-Organisationen setzt sich dafür ein, dass die Gleichstellung der privaten und öffentlichen Spitex-Organisationen weitergeht.

Marcel Durst, Geschäftsführer ASPS


In der schriftlichen Begründung geht das Gericht auf den Unterschied zwischen Mitspracherecht und Weisungsbefugnis ein. Was ist was?

Mitsprache ist, dass die Klientinnen und Klienten zum Beispiel sagen dürfen, dass sie zwei und nicht einen Löffel Zucker im Kaffee haben möchten. Weisungsbefugnis ist, wenn sie die Planung des Einsatzes machen würden und auch den Zeitbedarf, etc. bestimmen könnten.

Warum ist dieser Entscheid bedeutsam für die Spitex-Branche?

Die privaten Spitex-Organisationen sind in dieser Beziehung nun den öffentlichen Spitex-Organisationen gleichgestellt. Das ist bezüglich der Kosten wichtig.

Wie wirkt sich dieser Entscheid konkret auf die Praxis aus?

Die privaten Spitex-Organisationen können sich entscheiden, ob sie eine Personalverleihbewilligung wollen oder nicht. Zahlreiche private Spitex-Organisationen waren bisher gezwungen, mit ihren Mitarbeitenden zahlreiche Einsatzverträge abzuschliessen, um die verschiedenen Einsätze bei den Kundinnen und Kunden abzudecken. Der bürokratische Mehraufwand, welcher zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung führte, braucht es jetzt nicht mehr. Für die kantonalen Arbeitsämter ist klar, dass sie keine Personalverleihbewilligung mehr durchsetzen müssen.

Die ASPS hat diesen Prozess begleitet. Sind noch andere Verfahren am Laufen?

Der Verband der privaten Spitex-Organisationen setzt sich dafür ein, dass die Gleichstellung der privaten und öffentlichen Spitex-Organisationen weitergeht. Für gleiche Leistungen sollen gleiche Bedingungen gelten. Nur so können wir die ambulante Pflege weiterbringen und gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der Schweiz leisten. Stichworte dazu sind die Restfinanzierung (Überfinanzierung mit Versorgungspflicht, Unterfinanzierung ohne Versorgungspflicht in gewissen Kantonen), Ausschreibung Leistungsverträge und aktuell die Angehörigenpflege. Hier sind wir daran mit Spitex Schweiz eine gemeinsame Haltung zu entwickeln. Wir hoffen, dass wir es erreichen. Die Privaten werden in den Medien schlecht geredet, die Öffentlichen operationalisieren genau gleich den Bundesgerichtsentscheid was nicht bzw. kaum zur Kenntnis genommen wird.  


Marcel Durst

leitet den ASPS als Geschäftsführer seit seiner Gründung 2005. Die ASPS vertritt die Anliegen von mehr als 370 privaten Spitex-Organisationen.


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