Arzt verordnete Pflege zu spät, urteilt das Bundesgericht
Das oberste Gericht bestätigt die Regeln: Krankenkassen müssen Pflegeleistungen erst dann zahlen, wenn sie ärztlich verordnet sind. Das Bundesgericht unterstützt in einem neuen Urteil die Krankenkasse Concordia in ihrer Haltung. Diese stellte sich auf den Standpunkt, dass ambulante Spitexpflege erst.
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