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Private Spitex blitzen vor Verwaltungsgericht ab

Die Spitex Basel wird im Haushalts- und Betreuungsbereich mit mehreren Millionen Franken subventioniert, während die Privaten in diesem Bereich leer ausgehen.

Die privaten Spitex-Organisationen sind enttäuscht. Sie haben beim Verwaltungsgericht rekurriert, weil die Ausschreibung für die Leistungsaufträge für Hauswirtschaft nicht öffentlich gemacht wird. Die Spitex Basel wird im Haushalts- und Betreuungsbereich mit mehreren Millionen Franken subventioniert, während die Privaten in diesem Bereich leer ausgehen. Dadurch kann die Spitex Basel die Stundenansätze tiefer halten. Dies sei wettbewerbsverzerrend, argumentiert Marcel Durst, Geschäftsführer der Association Spitex privée Suisse (ASPS). Daher rekurrierten seine Organisation und die Basler Acura AG gegen einen Entscheid des Regierungsrates. Doch das Verwaltungsgericht ist auf die Rekurse nicht eingetreten.

Das Gesundheitsdepartement hatte stets argumentiert, die Leistungsaufträge müssten nicht öffentlich ausgeschrieben werden, da sie nicht unter das öffentliche Beschaffungsrecht fallen. Jede Organisation könne jedoch Anträge stellen. Die Spitex Basel müsse auch unrentable Einsätze leisten. Mehr als 70 Prozent der Einsätze würden nicht länger als 30 Minuten dauern. Auch sie könnten Kurzeinsätze anbieten, wenn sie subventioniert würden, argumentieren demgegenüber die privaten Spitex. Sie könnten sich auch vorstellen, Spezialdienste im Verbund mit anderen Organisationen abzudecken.

Keine umsetzbare Lösung

Das Gericht stellte jedoch fest, bei einer Aufteilung der Leistungen könnten die privaten Spitex mangels Personal eine Teilleistung auf dem jetzigen Niveau gar nicht erbringen. Es berief sich dabei auf den Regierungsrat. Dieser habe detailliert ausgeführt, dass er 2016 mehrere alternative Vergabemodelle vertieft geprüft habe. Dabei sei er zum Schluss gekommen, dass sich eine Aufsplittung der Leistungen nicht oder nur mit einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand und entsprechend hohen Kosten realisieren liesse. Trotz mehrerer Gespräche habe die ebenfalls rekurrierende Basler Spitexorganisation Acura AG keine umsetzbare Lösung präsentieren können, wie die Leistungsaufträge erfüllt werden könnten, um die Grundversorgung mit Spitex-Leistungen praktikabel und kosteneffizient zu gewährleisten.

Das Verwaltungsgericht holt in seinem Urteil gar zu einem veritablen Rüffel aus. Die Rekurrierenden würden nicht einmal ansatzweise aufzeigen, wie die Spitex-Leistungen gewährleistet werden könnten, wenn Aufträge mit Anbietern abgeschlossen würden, welche die Leistungen nicht für alle Basler erbringen könnten. Sie würden sich mit der lapidaren Behauptung begnügen, das Gebiet der Stadt Basel könnte aufgeteilt oder ein Kontingentsmodell eingeführt werden.

Sie würden auch jeglichen Lösungsansatz dafür schuldig bleiben, wie der pflegerische Notfalldienst sichergestellt werden könnte, wenn die Anbieter nur eine Teilleistung erbringen können. Pflegerische als auch hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen seien öffentliche Aufgaben. Daher sei der Kanton dafür verantwortlich, dass diese erfüllt, aber auch, wie sie erfüllt werden. Dazu gehöre auch ein Notfalldienst während 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen pro Woche.

Der Regierungsrat zeigt jedoch Gesprächsbereitschaft. Wenn mehrere Spitex-Leistungserbringer eine Zusammenarbeit als Kooperation anstreben würden, wäre es seiner Meinung nach künftig denkbar, einen Leistungsauftrag dieser Tochterunternehmung zu erteilen. Allerdings müsste diese nachweisen, dass sie in der Lage wäre, die Kundenaufnahmepflicht für das Gebiet der gesamten Stadt abzudecken.

Kampf ums Überleben

Wie Marcel Durst, Geschäftsführer der ASPS der BaZ gegenüber sagt, werde man sicher nicht aufgeben. «Die Quasimonopolstellung von Spitex Basel muss gelockert werden.» Die Subventionen müssten gerechter verteilt werden. Die Spitex Basel äufne Geld, während private Spitex-Organisationen ums Überleben kämpfen. Doch diese seien mit einem Marktanteil von gegen 50 Prozent systemrelevant. «Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit im Kanton Basel-Stadt.» Der Entscheid des Weiterzugs ans Bundesgericht sei noch nicht gefallen.

Anne Tschudin, Pressesprecherin des Gesundheitsdepartements, hält fest, dass man beim aktuellen Vorgehen der Vergabepraxis keinen Korrekturbedarf sehe. «Wir bleiben aber offen für das Gespräch mit allen Beteiligten.»