Der Zürcher Regierungsrat befürwortet eine Aufhebung der Corona-Massnahmen in zwei Stufen. Die Maskentragepflicht im öffentlichen Verkehr sollte beibehalten werden, allerdings befristet bis Ende Februar. Dasselbe gilt auch für den Detailhandel und für staatliche Dienstleistungsbetriebe.
Kanton Zürich
Wappen des Kantons Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Sollte es die epidemiologische Lage zulassen, könnten bereits mit dem ersten Öffnungsschritt die Maskentragpflicht am Arbeitsplatz, einschliesslich auf der Sek-II-Stufe, und die Homeoffice-Empfehlung aufgehoben werden, schlägt der Regierungsrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme vor.

Ausserdem sollte klar und frühzeitig kommuniziert werden, in welchem Zeitrahmen beziehungsweise bei welcher epidemiologischen Lage der zweite Öffnungsschritt vollzogen werden soll. Sofern die epidemiologische Lage es zulasse, solle dieser Ende Februar erfolgen.

In Gesundheitseinrichtungen will der Kanton seine Schutzmassnahmen beibehalten, auch wenn der Bundesrat sämtliche Massnahmen aufhebt. Die kantonale Verordnung ist vorerst bis Ende März in Kraft,

Diese besagt, dass für Besuchende von Patientinnen und Patienten in Spitälern sowie von Bewohnenden in Alters- und Pflegeheimen eine Zertifikatspflicht gilt. Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen müssen sich zudem regelmässig testen lassen oder ebenfalls über ein gültiges Zertifikat verfügen.

Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage sollen die Schutzmassnahmen aufrechterhalten, reduziert oder aufgehoben werden. Eine vom Bundesrat weiterhin vorgesehene Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen hält der Regierungsrat nicht für notwendig. Diese könne in die Kompetenz der Kantone gelegt werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratCoronavirus