BUNDESGERICHTSURTEIL | Der KVG-Tarif für Spitex-Leistungen gilt auch ausserhalb des privaten Wohnens und Pflegeheim-Settings
Spitex-Leistungen sind gemäss Bundesgerichtsentscheid auch in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung als ambulante Leistungen nach KVG zu vergüten. Das Bundesgericht hält überdies fest, dass pflegerische Leistungen von den Krankenversicherungen zu finanzieren sind, auch wenn eine Person kantonale, behinderungsbedingte Unterstützung.
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