Gesundheitsberufe
Solothurn im Wettlauf gegen den Pflegenotstand – noch werden säumige Betriebe nicht sanktioniert

Wie andere Kantone kennt Solothurn eine Ausbildungsverpflichtung für Spitäler, Heime und Spitexorganisationen. Sie wirkt noch nicht ganz wie gewünscht, aber sie wirkt. Über den ganzen Kanton und alle Institutionen gesehen, ist das Soll an Ausbildungsplätzen beinahe erfüllt. Wo es noch hapert, ist in den Privatkliniken und bei der Spitex.

Urs Moser
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Nicole Nars-Zimmer niz

Der Bedarf an Fachpersonal in Gesundheitsberufen steigt stetig. Um den drohenden Pflegenotstand abzuwenden, setzt der Kanton Solothurn wie andere Kantone auf eine Ausbildungsverpflichtung für Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen. Im Prinzip ist diese Verpflichtung bereits seit 2012 gesetzlich verankert, aber erst mit einer weiteren Gesetzesanpassung, die 2018 in Kraft trat, bekam man auch das Instrumentarium in die Hand, um sie bei säumigen Institutionen effektiv durchzusetzen.

Mit dem Vollzug hat der Kanton die Organisation mit dem sperrigen Namen Stiftung Organisation der Arbeit Gesundheit und Soziales beauftragt, kurz Sodas. Sodas-Präsi Kurt Altermatt, ehemaliger CEO der Solothurner Spitäler AG, zieht eine positive Bilanz. Die Ausbildungsverpflichtung habe quantitativ viel gebracht, beim Angebot an Lehrstellen und Ausbildungsplätzen habe es einen grossen Schub vorwärts gegeben. Dies notabene, obwohl in dem System, das Institutionen mit ungenügendem Lehrstellenangebot mit finanziellen Konsequenzen droht, noch kein einziger Franken geflossen ist, aber dazu später.

Pflegeheime schneiden besser ab als die Spitäler

Berechnet wird das Soll mit einem recht komplexen Punktesystem. Über alle Ausbildungen in den verschiedenen Berufen wie Assistent/in Gesundheit und Soziales, Fachperson Gesundheit, Fachperson Betreuung etc. und über alle zur Ausbildung verpflichteten Institutionen betrachtet, ergibt sich folgendes Bild: Bei einem Soll von rund 5,2 Millionen Punkten werden im ganzen Kanton 5,1 Millionen Punkte erreicht. Die zur Deckung des Personalbedarfs geforderte Ausbildung von Berufsnachwuchs wird also zu 98 Prozent erfüllt. Und dabei sei die Bedarfsberechnung nicht etwa geschönt, betont Kurt Altermatt. Die in Pflegeberufen hohe Aussteigerquote etwa ist im Punktesystem berücksichtigt.

Die Zahlen basieren auf einer Erhebung der Daten aus dem Jahr 2017. Eine neue Erhebung zur Festlegung des Punktesolls für die einzelnen Spitäler, Heime und Spitexorganisationen im laufenden Jahr ist derzeit noch im Gang. Nach den verfügbaren Zahlen erfüllen die Spitäler ihr Ausbildungssoll zu 93,5 Prozent, die Pflegeheime übererfüllen es sogar um 11,5 Prozent. Den grössten Aufholbedarf haben nach wie vor die Spitex-Organisationen mit einer 84,4-prozentigen Erfüllung des Ausbildungssolls. Auch hier wurden aber grosse Fortschritte gemacht, gegenüber 2016 steigerten die Spitexorganisationen ihre Ausbildungsleistung 2017 um über 30 Prozent.

In der Statistik erfasst sind vier Spitäler/Kliniken, 47 Pflegeheime und 51 Spitexorganisationen. Ihr Punktesoll erreicht haben 15 Spitexorganisationen, 30 Pflegeheime und nur ein Betrieb in der Kategorie Spitäler/Kliniken.

Und nun ist man am springenden Punkt, wo selbst Sodas-Präsident Altermatt von einem unbefriedigenden Stand der Dinge spricht, von einem Ärgernis. In der Kategorie Spitäler/Kliniken finden sich neben der Solothurner Spitäler AG soH die Privatklinik Obach in Solothurn, die Pallas Kliniken mit Standorten in Olten, Solothurn und Grenchen und der in Härkingen domizilierte private Rettungsdienst SRS Medical, der in Sachen Ausbildungsverpflichtung kaum ins Gewicht fällt. Dass die Pflegeheime die Spitäler bei den Bemühungen zur Rekrutierung von Berufsnachwuchs auf den ersten Blick vielleicht überraschend überflügeln, liegt nicht daran, dass die soH zu wenig Lehrstellen anbietet. Was der auf Diplomatie bedachte Sodas-Präsident nicht offen ausspricht, liegt auf der Hand: Die Privatkliniken konnten sich bislang wenn nicht um die Ausbildungsverpflichtung foutieren, so doch das geforderte Soll umgehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Rückwirkend ging nicht, erst ab 2021 gilt es ernst

Das für die Umsetzung der gesetzlich stipulierten Ausbildungsverpflichtung vorgesehene Bonus-Malus-System war nämlich nie zum Tragen gekommen. Denn letztlich war die Beteiligung daran freiwillig. Wäre es im Streitfall um die «angemessene Beteiligung» der Spitäler, Heime und Spitexorganisationen an der Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen hart auf hart gegangen, wäre als Sanktionsmöglichkeit nur der Entzug des Leistungsauftrags gemäss Spitalliste beziehungsweise der Betriebsbewilligung geblieben. Damit wäre aber erstens niemandem gedient gewesen, zweitens ist fraglich, ob eine so drastische Massnahme dem Gebot der Verhältnismässigkeit in der Rechtssprechung standhalten würde.

Also führte man mit der Gesetzesänderung von 2018 die sogenannte Ersatzvornahme als ultima ratio ein: Bietet die Institution X zu wenig Lehrstellen an, kauft der Kanton die Ausbildungskapazität bei der Institution Y ein und stellt die Abgeltung dafür, dass dort zusätzliche Plätze geschaffen werden, dem säumigen Betrieb in Rechnung. Der Vorteil, so pries der Regierungsrat sein Modell: Anders als im Bonus-Malus-System kann sich so niemand einfach mit einer «Busse» von der Ausbildungspflicht freikaufen, sondern es besteht Gewähr, dass die benötigten Ausbildungskapazitäten auch wirklich geschaffen werden. Aber man staune: Die Antwort auf die Frage, wie viele solcher Ersatzvornahmen es seit Inkrafttreten der neuen Regelung 2018 gab, lautet: null.

Man musste sich bei der Sodas eingestehen, dass man in einer von der Seite der im Ausbildungsrückstand liegenden Institutionen angedrohten rechtlichen Auseinandersetzung schlechte Karten gehabt hätte. Dort wurde geltend gemacht, da das Punktesoll auf dem Datenstand von 2007 basierte, wäre die Anwendung des neuen Regimes ab 2018 einer nicht zulässigen rückwirkenden Inkraftsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gleichgekommen.

Im Jahr darauf verzichtete man dann gleich ganz auf eine neue Datenerhebung. Und nachdem nun der Regierungsrat ein neues Reglement der Sodas per 1. Januar 2020 verbindlich erklärt hat, wird dieses nach der bis im Sommer vorliegenden neuen Erhebung für das Punktesystem auch erst 2021 Konsequenzen haben. Man stellt nun übrigens doch wieder auf das Bonus-Malus-System um . Und dabei geht es um deutlich mehr als einen Pappenstiel. Die Privatspitäler, die sich einen Aufschub verschaffen konnten, hätten aufgrund der letzten verfügbaren Daten jährlich rund 600000 Franken in den Topf zahlen müssen.