Spitex-Haushilfe neu bei Pro Senectute Rorschach+Unterrheintal

Die Gemeinde Lutzenberg ist der neuen Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute AR beigetreten. Mit der Erneuerung der Leistungsvereinbarungen der Pro Senectute Rorschach + Unterrheintal haben die Räte der vier Gemeinden beschlossen, die Dienstleistungen der Haushilfe von der Spitex am Alten Rhein zur Pro Senectute zu verschieben.

  • Symbolbild: Bigstock

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Seit der Bund die Zuständigkeit für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zuhause an die Kantone abgab und nur noch Aufgaben übernimmt, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen, entstand bei der Pro Senectute Appenzell Ausserrhoden eine erhebliche Finanzierungslücke von jährlich 330’000 Franken, teilte die Gemeindekanzlei Lutzenberg mit.

Um die wertvolle Arbeit der Pro Senectute nicht zu gefährden, sind Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton und den Gemeinden ausgearbeitet worden, der per 1. Januar 2024 auch die Gemeinde Lutzenberg beitritt.

Mit der Erneuerung der Leistungsvereinbarungen der Pro Senectute Rorschach + Unterrheintal haben die Räte der vier Gemeinden Rheineck, Thal, St.Margrethen und Lutzenberg beschlossen, die Dienstleistungen der Haushilfe von der Spitex am Alten Rhein zur Pro Senectute zu verschieben. Die Überführung erfolgt im zweiten Halbjahr 2024 und wird am 31. Dezember 2024 abgeschlossen, wurde weiter mitgeteilt. Bis dahin bleibt Spitex Am Alten Rhein Anlaufstelle für alle Anfragen bezüglich Haushilfe. Weitere Informationen erhalten Kunden direkt von den beiden Institutionen. Aus Sicht der betroffenen Gemeinden werden somit die Kernaufgaben von Spitex Am Alten Rhein im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege gestärkt und dem prognostizierten zunehmenden Bedarf angepasst. Gleichzeitig werden die Kompetenzen der Pro Senectute im Bereich Haushilfe und Betreuung besser genutzt. Zudem sorgt die Überführung für den erleichterten Zugang zu weiteren Dienstleistungen der Pro Senectute (Sozialberatung, Kursangebot), welche ebenfalls über Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden geregelt sind, so die Mitteilung.

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