Zuchwil
Schwierige Rückzahlung der Wegkosten: Spitex zahlt nur auf Antrag zurück

Im Zuchwiler Gemeinderat stellten sich viele Fragen in Bezug auf die Spitex-Restkostenfinanzierung,

Patric Schild
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Spitex Zuchwil zahlt die einkassierten Wegkosten nur auf Antrag ihrer Patienten zurück.

Spitex Zuchwil zahlt die einkassierten Wegkosten nur auf Antrag ihrer Patienten zurück.

hanspeter baertschi

Bisher sah die gesetzliche Regelung für die Restkostenfinanzierung in der ambulanten Pflege vor, dass Spitex-Patienten Wegkosten verrechnet werden. Das kantonale Versicherungsgericht hat dies allerdings kürzlich als bundesrechtswidrig beurteilt. Die Begründung lautete, dass die bei Patientenbesuchen anfallenden Wegkosten Bestandteil der Pflege und dadurch in die Tarifberechnung einzubeziehen seien. Der Verband der Einwohnergemeinden (VSEG) und der Kanton haben daher Empfehlungen für das Vorgehen ausgearbeitet: Die Patienten, welche im laufenden Jahr Wegkosten bezahlt haben, sollen diese möglichst unkompliziert und automatisch zurückerhalten.

Jedoch haben verschiedene Spitexorganisationen bereits seit 2016 Wegkostenpauschalen verrechnet. Diese können nun zwar ebenfalls zurückverlangt werden. Da dies allerdings nur einzelne Patienten betreffe, müssen diese dafür ein Gesuch stellen und bei der Gemeinde einreichen.

Wie werden die Patienten informiert?

Nur beschränkt sich dies im Falle Zuchwils nicht auf ein paar wenige Personen. Rund 300 ehemalige Patienten haben zwischen 2016 und 2018 Leistungen von den Spitex-Diensten bezogen und können Anspruch auf eine Rückvergütung stellen. Dabei rechnet die Spitexleitung für diese Zeitspanne mit maximalen Rückforderungsbeiträgen von 180'000 Franken. In erster Linie stellte sich nun die Frage, wie diese Personen informiert werden sollen. Der Aufwand wie auch die damit verbundenen Kosten für das Anschreiben jedes einzelnen ehemaligen Patienten wären unverhältnismässig hoch, wie Spitexleiterin Patricia Häberli dem Rat erklärte. Aus diesem Grund sollen die früheren Dienstleistungsbezüger via Inserate im Anzeiger auf die zu stellenden Anträge aufmerksam gemacht werden. Die Rückabwicklung für das Jahr 2019 – die Kosten für die Gemeinde belaufen sich hier auf rund 55'000 Franken – soll wiederum gemäss der Empfehlung automatisch erfolgen.

Die Lösung mit den Inseraten wurde im Rat zwar begrüsst, nicht jedoch die automatische Rückzahlung für das Jahr 2019. Karen Bennett (FDP) sah in dieser Regelung eine grundsätzliche Ungleichbehandlung der Patienten. «Was kann ein ehemaliger Patient dafür, dass er heute kein Aktiver mehr ist?», so Bennett. So hätten die aktiven Patienten klar einen Vorteil, um an die Rückzahlungen zu gelangen.

Zudem mache es ohnehin keinen Sinn, dass ein einzelnes Jahr der Bezugszeit anders gehandhabt werde, als die restlichen. Sie beantragte daher, dass sämtliche Rückerstattungen per Antrag erfolgen sollen, auch jene des laufenden Jahres. Weiter störte sich die FDP-Politikerin daran, dass die gesamten Kosten aufgrund eines Beschlusses, den der Kantonsrat ohne Mitsprache der Gemeinden gefällt hat, auf die Spitexgemeinden abgewälzt werden.

Gemeinden müssen Restkosten alleine ausbaden

Häberli entgegnete, dass der Entscheid nicht nur durch den Kanton allein, sondern in Zusammenarbeit mit dem VSEG und dem Spitexverband erfolgte. Wobei Letzterer zunächst noch vergeblich darum bemüht war, sich zur Wehr zu setzen.

Gemeindepräsident Stefan Hug (SP) erklärte, dass er beim VSEG ebenfalls die Frage aufwarf, weshalb die Gemeinden die Restkosten alleine ausbaden müssten und, ob eine Beteiligung durch den Kanton allenfalls nicht angebracht wäre. «Mit dieser Haltung stand ich im Verband jedoch relativ alleine da», so Hug. Dennoch empfand Hug die nun ausgearbeitete Empfehlung als die bestmögliche Option.

«Hier ist überhaupt nichts durchdacht»

Anders sahen dies jedoch die restlichen Ratsmitglieder. Patrick Marti (SP) etwa nannte die vorliegende Lösung ein einziges Chaos. «Hier ist überhaupt nichts durchdacht», sagte Marti. So gebe es beispielsweise keine Regelung dafür, wie eine Rückzahlung bei zwischenzeitlich verstorbenen Patienten und einer allfälligen Erbschaft aussehe. Auch wie lange eine Rückforderung geltend gemacht werden könne, sei nirgends ersichtlich. Marti beantragte zudem, dass Zuchwil beim Kanton kritisch nachfrage, auf welcher Rechtsgrundlage er seinen Entscheid stütze, dass die Gemeinden die Restkosten alleine zu tragen hätten. Sowohl der Antrag von Bennett wie auch derjenigen von Marti, wurden vom Rat gutgeheissen.