Kanton Uri
Das Projekt zur Umsetzung der Pflegeinitiative ist gestartet

Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion hat eine kantonale Projektgruppe eingesetzt, um die erste Etappe der Pflegeinitiative anzugehen.

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Das Schweizer Stimmvolk hat am 28. November 2021 die sogenannte Pflegeinitiative angenommen. Nachdem der Bundesrat beschloss, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen, hat das Parlament am 16. Dezember 2022 das «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege» beschlossen. Nun ist im Kanton Uri der Projektstart erfolgt. Die Inkraftsetzung soll – analog dem Bundesgesetz – per 1. Juli 2024 erfolgen.

Auch das Kantonsspital ist Teil der Arbeitsgruppe.

Auch das Kantonsspital ist Teil der Arbeitsgruppe.

Bild: Angel Sanchez/PD (25. 6. 2022)

Im Kanton Uri erfolgen die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit den involvierten Gesundheitsinstitutionen und Akteuren, schreibt der Kanton Uri in einer Medienmitteilung. Dazu hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion eine kantonale Projektgruppe eingesetzt. Ziel ist es, eine für Uri zweckdienliche Umsetzung der Pflegeinitiative auszuarbeiten. Zudem müssen die Arbeiten so vorangetrieben werden, damit im Herbst 2023 eine breite Vernehmlassung durchgeführt werden kann.

In der Mitteilung sind die Fachbereiche der Arbeitsgruppe aufgelistet. Das sind das Kantonsspital Uri, Curaviva Uri, das Bildungszentrum Gesundheit Zentralschweiz Xund, Spitex Uri, Gemeindevertretung, SBK Zentralschweiz sowie das Amt für Berufsbildung. Eine erste Sitzung der Projektgruppe hat Anfang April 2023 stattgefunden.

Die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative soll in der Zentralschweiz koordiniert erfolgen. Dazu hat die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenkonferenz (ZGDK) dem Bildungszentrum Xund den Auftrag für die Führung einer Zentralschweizer Koordinationsstelle erteilt. Die Koordinationsstelle erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für die Kantone. Der Entscheid, was letztlich wie umgesetzt wird, bleibt bei den Kantonen.

Die 1. Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative umfasst eine Ausbildungsoffensive mit folgenden vier Teilen: Beiträge der Kantone an die ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen, Beiträge der Kantone zur Unterstützung der Studierenden HF und FH, Ausbildungsverpflichtung der Betriebe und Beiträge der Kantone an die Höhere Fachschulen (HF) zur Erhöhung der Abschlüsse in Pflege und Beiträge des Bundes an die Fachhochschulen. Der Bund beteiligt sich in diesem Rahmen – befristet für acht Jahre und maximal 50 Prozent – an den Beiträgen der Kantone. (fpf)