notifications
Uri

In die Weiterentwicklung der Langzeitpflege im Kanton Uri ist Zusammenarbeit gefragt

Mit der Kick-Off-Veranstaltung ist das Projekt gestartet. Die Akteure haben sich in einem ersten Schritt mit den Projektzielen und mit der Ausgangslage auseinandergesetzt.
Von links: Regierungsrat Christian Arnold, Angela Escher-Greiter (HeCaCons GmbH), Luzia Gisler (Vorstand Urner Gemeindeverband), Roland Wormser (HeCaCons GmbH). (Bild: PD)

Der Kanton Uri und die Gemeinden haben beschlossen, die vielfältigen Herausforderungen der Langzeitpflege im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» anzugehen. Das Projekt wird laut einer Mitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri in mehrere Etappen unterteilt und von verschiedenen Gremien bearbeitet. Der Schlussbericht soll bis Ende 2023 vorliegen. Die Projektkosten sollen paritätisch von Kanton und Gemeinden getragen werden.

Im Projekt sind neben den Gemeinden und dem Kanton folgende Akteure integriert: Urner Gemeindeverband, Pflegeheime, Spitex Uri, Stiftung Behindertenbetriebe Uri, Curaviva Uri, SKR Kantonalverband, Kantonsspital Uri, Pro Senectute Uri, Sozialversicherungsstelle Uri, Gesundheitsförderung Uri, und die Alzheimervereinigung Uri. Die Leitung des Projekts wird durch die Firma HeCaCons GmbH in Baar wahrgenommen.

Projekt ist operativ gestartet

Am 24. März 2022 fand in Schattdorf die Kick-off-Veranstaltung und damit der operative Start des Projekts statt. Die Mitglieder der verschiedenen Gremien (Steuergruppe, Projektgruppe und Fachausschuss) wurden durch die Projektleitung detailliert über die Ziele und den Ablauf des Projekts informiert. In einem weiteren Teil konnten die Ausgangslage (Demografie, Gesetzgebungsprozesses auf Bundesebene und bestehende Angebote) erläutert und ergänzt werden. Als letzter Veranstaltungsblock hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Erwartungen zu benennen und Hinweise für den weiteren Projektverlauf zu geben.

In einem nächsten Schritt sollen nun die Finanzströme der Langzeitpflege erfasst und analysiert werden. Zudem will die Projektgruppe die voraussichtliche Entwicklung der Bedürfnisse von Zielgruppen analysieren sowie Herausforderungen und mögliche Handlungsoptionen skizzieren.

Bedürfnisgerechte und finanzierbare Versorgung

Nach dem kantonalen Recht liegen die Aufgaben und Kompetenzen für die Langzeitpflege bei Kanton und Gemeinden. In die Zuständigkeit des Kantons fallen die ambulante Langzeitpflege (Spitex), der Entlastungsdienst für pflegende Angehörige, das Tagesheim und der Mahlzeitendienst. Den Gemeinden obliegt die Sicherstellung der stationären Langzeitpflege (Pflegeheime) sowie das Thema «Wohnen und Leben im Alter».

Ziel des Projekts sei es, für die ältere Bevölkerung auch in Zukunft eine bedürfnisgerechte und finanzierbare Versorgung sicherzustellen. Dabei werde neben der demografischen Entwicklung auch der vermehrten Nachfrage nach intermediären Versorgungsleistungen, der Sicherstellung der spezialisierten Versorgung von chronisch kranken und dementen Menschen, der Förderung neuer Wohnformen, dem sich abzeichnenden Personalmangel, dem gesellschaftlichen Wandel (vermehrter Wegfall von familiären Betreuungsstrukturen) und anstehenden Gesetzesanpassungen auf eidgenössischer Ebene Rechnung getragen.

Im Rahmen des Projekts sollen Modelle oder Varianten für die Neuorganisation der Langzeitpflege im Kanton Uri entwickelt werden. In den Modellen und Varianten soll aufgezeigt werden, welche Aufgaben und Kompetenzen den verschiedenen Akteuren (Kanton, Gemeinden, Pflegeheime, Spitex) zukommt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Bestehende finanzielle Fehlanreize sollen identifiziert und wenn möglich beseitigt werden. (nke)

Kommentare (0)