Schwyz: Spitex-Pfleger stahl Patienten knapp 40’000 Franken

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SchwyzSpitex-Pfleger zieht Patientin bei Handmassage Ringe von Fingern

Ein 29-jähriger Spitex-Pfleger liess bei seinen Einsätzen so einiges mitgehen. Der Gesamtwert seiner Beute betrug knapp 40’000 Franken. Nun wurde er per Strafbefehl verurteilt.

Darum gehts

  • Ein 29-jähriger Spitex-Pfleger nutzte seine Ausseneinsätze, um seine Patientinnen und Patienten auszurauben. 

  • Neben Geld, Schmuck und Debitkarten stahl er auch einen Staubsauger, Ringe, Frotteetücher und Waschlappen.

  • Nun wurde er zu einer saftigen Busse verurteilt. Auch die Verfahrenskosten muss der Mann selber tragen.

Ein Spitex-Pfleger, der in Ausserschwyz und Umgebung tätig war, beraubte zahlreiche Patientinnen und Patienten. Seine Beutezüge blieben aber nicht unbemerkt. Die Kantonspolizei Schwyz kam dem 29-Jährigen auf die Schliche.

Zwischen Oktober 2022 und August 2023 erbeutete der aus der Dominikanischen Republik stammende Krankenpfleger rund 40’000 Franken, wie der «Bote» berichtet. Zuerst stahl er einem Ehepaar 4000 Franken Bargeld und Schmuck und entkam mit einer Beute im Gesamtwert von knapp 20’000 Franken. Bei einer anderen Patientin bediente er sich an 100 Franken aus dem Portemonnaie und nahm sieben Handtaschen im Wert von 2200 Franken mit.

Staubsauger, Ringe und Waschlappen geklaut

Dann stahl er eine Debitkarte und hob 8000 Franken ab, bevor er einem weiteren Ehepaar Bargeld, eine Uhr und sogar einen Staubsauger stahl. Bei diesen Opfern betrug der Wert der Beute 2750 Franken.

Der Höhepunkt seiner Diebestour war aber wohl der Überfall auf sein fünftes Opfer. Bei einer Patientin führte er eine Fingermassage durch und zog der Frau drei Ringe von den Fingern. Diese hatten einen Gesamtwert von 3000 Franken. Schliesslich nahm er eine Uhr, 15 Frotteetücher und acht Waschlappen mit. 

Die Staatsanwaltschaft hat den 29-Jährigen nun wegen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage verurteilt, wie der «Bote» schreibt. Weil er zudem ohne Führerausweis unterwegs war, wurde auch dieses Delikt in den Strafbefehl aufgenommen. Der Mann muss nun eine Busse von 2750 Franken und die Verfahrenskosten von 5870 Franken bezahlen. Schliesslich verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.

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