Genehmigungen von Leistungsvereinbarungen

Die Standeskommission hat den Abschluss zweier Leistungsvereinbarungen mit externen Organisationen genehmigt. Es handelt sich um Erneuerungen und geringfügige Anpassungen bisheriger Vereinbarungen.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Mit dem Spitexverein Appenzell Innerrhoden besteht seit 2012 eine Leistungsvereinbarung zur Regelung der vom Kanton an den Verein zu vergütenden Pflegerestkosten. Die bis Ende 2023 angewandten Tarife wurden im November 2021 für die beiden Folgejahre vereinbart. Ein neuer Anhang zur Leistungsvereinbarung mit dem Spitexverein Appenzell Innerrhoden legt die Pflegerestkosten sowie die Kostenübernahme für die Mütter- und Väterberatung für das Jahr 2024 fest. Die Standeskommission hat diesen Anhang gemäss einer Mitteilung genehmigt. Der Kantonsbeitrag für die Pflegerestkosten des Spitexvereins Appenzell Innerrhoden werden sich 2024 voraussichtlich auf ungefähr 1,36 Millionen Franken belaufen.

Der Verein Forum Suchtmedizin Ostschweiz, «FOSUMOS», betreibt seit 2003 ein Koordinationsnetzwerk in der Region Ostschweiz. Ziel dieses Netzwerks sind die Verbesserung der professionellen Kompetenz der Ärztinnen und Ärzte im Suchtbereich sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der in diesem Bereich tätigen Fachpersonen. Eine zusammen mit mehreren Ostschweizer Kantonen auch vom Kanton Appenzell Innerrhoden mit dem Verein «FOSUMOS» für die Jahre 2020 bis 2023 abgeschlossene Leistungsvereinbarung ist mit der Ausarbeitung einer Vereinbarung für die Jahre 2024 bis 2027 erneuert worden. Die Standeskommission hat die Leistungsvereinbarung 2024–2027 mit dem Verein Forum Suchtmedizin Ostschweiz genehmigt, wie sie am Freitag mitteilt. Die vom Kanton zu leistenden jährlichen Beiträge von rund 1000 Franken werden aus dem Alkoholzehntel finanziert.

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