Lüterkofen-Ichertswil
Ausbildungspauschale auf Spitex-Patienten abwälzen oder nicht?

Der Gemeinderat Lüterkofen-Ichertswil diskutiert die Aus- und Weiterbildungspauschale der Spitex-Organisationen. Er will dem ursprünglichen Gesetz folgen.

Marlene Sedlacek
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Spitex-Mitarbeiter brauchen Aus- und Weiterbildung. Doch wer kommt dafür auf?

Spitex-Mitarbeiter brauchen Aus- und Weiterbildung. Doch wer kommt dafür auf?

KEYSTONE

Gemäss Sozialgesetz sind die Spitex-Organisationen verpflichtet, sich angemessen an der Aus- und Weiterbildung der nicht universitären Berufe zu beteiligen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat Ende 2018 dafür einen Taxzuschlag von 80 Rappen pro Stunde festgelegt. Bei den Diskussionen zwischen Kantonsrat, Regierung und dem Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) über das neue Spitex-Finanzierungsgesetz sei festgehalten worden, dass eine Ausbildungspauschale für den ambulanten Bereich nur dann eingeführt werden könne, wenn die Patienten mit dem Taxzuschlag belegt würden.

Nur so gebe es eine konzeptionelle Gleichstellung mit dem stationären Bereich, sagte Roger Siegenthaler, Gemeindepräsident und Präsident des VSEG an der Gemeinderatssitzung. Nur unter dieser Bedingung habe der VSEG dem Kanton die Zustimmung gegeben, diese Taxausweitung in die Gesetzes-Revision aufzunehmen, führte er weiter aus. Auf Druck einer Prozessandrohung hin ist es für die Gemeinden nun aber grundsätzlich rechtlich möglich, einen anderen Weg zu wählen. «Doch dies entspricht nicht dem ursprünglichen politischen Willen», stellte Siegenthaler klar.

Schweizerische Software ist nicht für Solothurn geeignet

In einem Schreiben gelangte die Spitex Aare nun an die Einwohnergemeinden mit dem Antrag, den Taxzuschlag nicht den Patienten zu verrechnen, sondern selber zu tragen. Weil Solothurn eine Spezialvariante habe, sei die schweizerische Software nicht geeignet, eine Verrechnung an die Klienten vorzunehmen. Der Rechnungslauf müsse zweimal erstellt werden, was einen enormen zusätzlichen Aufwand bedeute. Siegenthaler findet es lächerlich, dass die Verrechnung dieser Taxen an die Klienten an einem buchhalterischen Problem scheitern soll.

«Es steht ein Gesetz dahinter», betonte er, «und wir wollen nach diesem handeln.» Als Präsident des VSEG habe er alle Gemeinden der Spitexregion Aare angeschrieben. Er legte den Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen ans Herz, den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers, der Regierung und des VSEG umzusetzen, und nicht auf den Antrag der Spitex einzutreten.

Kurzzeitig ein sechstes Mitglied

Vier von fünf Mitglieder der Kulturkommission werden auf Ende Legislaturperiode demissionieren. Kommissionspräsidentin Doris Heinimann beantragte dem Gemeinderat, ab sofort eine sechste Person in die Kommission aufzunehmen. Besagte Person habe sich verpflichtet, in der nächsten Legislaturperiode weiter zu machen. Gemäss Gemeindeordnung sind nur fünf Mitglieder vorgesehen. Der Rat beschloss, diese Person als Gast in der Kommission mitarbeiten zu lassen, um nicht andere Regeln aufstellen zu müssen. Damit hätte das Weiterbestehen der Kommission bessere Chancen, vermutete Heinimann. (msg)