Zuständigkeit für Langzeitpflege
Im Kanton St.Gallen ist statt dem Departement des Innern neu das Gesundheitsdepartement für stationäre Langzeitpflege zuständig. (Themenbild) Bild: Pixabay: Enlightening Images Im Rahmen der Gesundheitsgesetz-Totalrevision und nach externer Beratung will die St.Galler Regierung die Departements-Zuständigkeit für stationäre Langzeitpflege 2025 neu.
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