Pflegende Angehörige: Kanton senkt Höchstansätze
Der Kanton St.Gallen nimmt die Diskussion um die Entschädigung von Grundpflegeleistungen durch pflegende Angehörige ernst. Deshalb gilt ab 1. Januar 2026 für diese Leistungen ein reduzierter Höchstansatz. Er senkt die Restkosten deutlich und schafft eine Übergangslösung bis zur Totalrevision des.
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