Zusammenführung Viva und Spitex

Das passiert mit den 210 Stadtluzerner Alterswohnungen

Viva Luzern betreibt bereits heute Alterswohnungen im Dreilinden, zum Beispiel im Haus Pilatus. (Bild: Viva Luzern)

Die Stadt Luzern will Viva Luzern und Spitex Stadt Luzern in eine integrierte Organisation zusammenführen. Nun beschreibt der Stadtrat die mögliche Rechtsform – und zeigt die nächsten Schritte. Auch wird klar, was mit den 210 städtischen Alterswohnungen passieren soll.

«Alterswohnen integriert»: Im Rahmen dieses Projekts hat das Parlament im Sommer das sogenannte «Versorgungskonzept» verabschiedet. Dieses zeigt auf, was Menschen im Alter brauchen in den Bereichen Wohnen, Dienstleistungen, Betreuung, Pflege und Medizin.

Damit soll das verbindliche Zusammenwirken aller Akteure in der Stadt Luzern im Bereich der Altersversorgung optimiert werden. Zusätzlich sollen Viva Luzern – als stadteigener Betrieb im stationären Bereich – und Spitex Stadt Luzern – mit dem städtischen Auftrag zur Grundversorgung im ambulanten Bereich – nach Möglichkeit zu einer Organisation zusammengeführt werden. Diese arbeiten bereits heute eng zusammen.

Aktiengesellschaft als geeignetste Rechtsform laut Stadtrat

Nun hat sich die Stadt auch mit der geeigneten Rechtsform auseinandergesetzt. Deswegen hat die Sozial- und Sicherheitsdirektion das Kompetenzzentrum für Public Management (KPM) der Universität Bern beauftragt, verschiedene Rechtsformen für die Ausgestaltung der geplanten integrierten Organisation zu prüfen. Gestützt auf diesen Bericht kämen sowohl die beiden Organisationen Viva Luzern und Spitex Stadt Luzern wie auch der Stadtrat zum Schluss, dass die geplante integrierte Organisation «als gemeinnützige Aktiengesellschaft im Eigentum der Stadt geführt werden soll». Das teilt die Stadt am Dienstag mit.

Eine solche Aktiengesellschaft böte den geeigneten Rahmen für ein Unternehmen, das im Wettbewerb mit anderen Anbietenden stünde und sich in einem dynamischen Umfeld behaupten müsse, heisst es weiter. Der Grosse Stadtrat könne eine solche stadteigene Organisation mit übergeordneten politischen und normativen Vorgaben sowie mit einer Rahmenvereinbarung zu den Dienstleistungen steuern. Der Stadtrat steuere insbesondere via Statuten, Eignerstrategie und Wahl des Verwaltungsrates.

Weiteres Vorgehen

Bis zur tatsächlichen Realisierung einer integrierten Organisation in Form einer Aktiengesellschaft seien jedoch noch Analysen durchzuführen. Die Vorbereitung des möglichen Zusammenschlusses, der rechtliche Vollzug sowie die Umsetzung würden in der Verantwortung der beiden Organisationen liegen. Die Stadt als Eigentümerin der Viva Luzern erwarte einen Businessplan als Grundlage für den definitiven Entscheid der Zusammenführung. Die Ergebnisse werden in gut einem Jahr erwartet.

Was mit den städtischen Alterswohnungen passiert

Das Kompetenzzentrum für Public Management (KPM) der Universität Bern hat auch analysiert, was mit den 210 städtischen Alterswohnungen geschehen soll. Demnach sei eine Übergabe im Baurecht an die künftige integrierte Organisation eine «sinnvolle Lösung». Es ermögliche die Weiterentwicklung von Wohnungen und Dienstleistungen in einer Gesamtstrategie.

Zwar könnten die Alterswohnungen bei einer Übergabe an eine Aktiengesellschaft, auch wenn diese gemeinnützig ist, nicht der Quote des gemeinnützigen Wohnungsbaus angerechnet werden. Der Stadtrat findet jedoch, dass dieses formale Kriterium einer guten Lösung für die Entwicklung von integriertem Alterswohnen nicht im Weg stünde.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Stadt Luzern
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