Inhaltsbereich

Umsetzung Pflegeinitiative im Kanton Uri: Projekt läuft gemäss Zeitplanung

20. Juni 2023

Das Ziel ist, in Uri die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative per 1. Juli 2024 zu starten. Die Grundlagen dazu werden zurzeit von einer kantonalen Projektgruppe erarbeitet. Zudem erfolgt ein enger Austausch und Abgleich mit den anderen Zentralschweizer Kantonen. Der Regierungsrat wird am 27. Juni 2023 die wichtigsten Eckpunkte für die Vernehmlassungsvorlage definieren.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. November 2021 die so genannte Pflegeinitiative angenommen. Gemäss den Vorgaben des Bundes werden die Anliegen der Initiative in zwei Etappen bearbeitet. Mit einer Ausbildungsoffensive wird in einer ersten Etappe die Ausbildung in der Pflege gefördert. Zudem können zukünftig gewisse Pflegeleistungen ohne Anordnung oder Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden. In der zweiten Etappe sind Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals geplant.

Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative müssen auf kantonaler Ebene Rechtsgrundlagen geschaffen werden (Verordnung und Reglement). Die Eckpunkte für diese Rechtsgrundlagen werden in Uri zurzeit durch eine breit abgestützte Arbeitsgruppe erarbeitet. Das Bildungszentrum XUND hat für die Zentralschweizer Kantone hierzu Grundlagen und Modelle zur Verfügung gestellt, worauf sich die Arbeitsgruppe abstützen kann.

Inhalt der Ausbildungsoffensive

Gestützt auf die Bundesgesetzgebung müssen in Uri im Rahmen der Ausbildungsoffensive folgende Schwerpunkte umgesetzt werden:

  1. Beiträge an die Gesundheitseinrichtungen

Das Kantonsspital Uri, die Pflegeheime und Spitex Organisationen, die praktische Ausbildungsplätze für Pflegefachpersonen HF und FH anbieten, sollen neu eine Entschädigung erhalten.

  1. Beiträge der Kantone zur Unterstützung der Studierenden HF und FH

Das Bildungszentrum XUND hat im Dezember 2022 eine Studierendenumfrage abgeschlossen sowie zusätzliche Fokusgespräche geführt. Die Ergebnisse geben Hinweise, wie eine wirkungsvolle Umsetzung aussehen könnte. Gestützt darauf hat die XUND ein Modell für die Berechnung der Beiträge an die Studierenden erarbeitet. Die exakte Ausgestaltung des Modells und die Festlegung der Beiträge liegen in der Kompetenz der einzelnen Kantone.

  1. Ausbildungsverpflichtung

Gemäss dem neuen Bundesgesetz haben die Kantone für die Gesundheitseinrichtungen (Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen) eine Ausbildungsverpflichtung einzuführen. Damit werden diese verpflichtet, eine gewisse Anzahl Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Als wichtige Grundlage für die Ausbildungsverpflichtung haben die Zentralschweizer Kantone schon letztes Jahr eine Bedarfsplanung beim Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) in Auftrag gegeben. Auf der Basis dieser Bedarfsplanung hat das Bildungszentrum XUND in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern Wirtschaft (HSLU) ein Modell für die Berechnung der Ausbildungskapazitäten pro Betrieb erarbeitet. Die Kantone können den betrieblichen Geltungsbereich (Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen) festlegen. Zudem können sie auch definieren, ob zusätzlich zu den vom Bundesgesetz geforderten Berufen der Pflegefachpersonen HF und FH, weitere Gesundheitsberufe in die Ausbildungsverpflichtung integriert werden.

  1. Beiträge an Höhere Fachschulen (HF)

Diese Beiträge der Kantone sollen die Abschlüsse in Pflege mittels innovativer Projekte erhöhen. Die Höhere Fachschule XUND wird in diesem Bereich entsprechende Projekte ausarbeiten und dann den Zentralschweizer Kantonen ein Finanzierungsgesuch vorlegen.

Finanzierung

Der Bund wird die Beiträge der Kantone während acht Jahren mit max. 50 Prozent unterstützen. Die Arbeitsgruppe geht davon aus, dass für die ersten beiden Schwerpunkte (Beiträge an Gesundheitseinrichtungen und Beiträge an Studierende) während den acht Jahren rund 85 Mio. Franken an Bundesbeiträgen an die Zentralschweizer Kantone ausgerichtet werden. Dies unter der Voraussetzung, dass die Kantone mindestens gleich hohe Beiträge zahlen. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen (Kriterien für die Bundesbeiträge) werden jedoch erst im Herbst 2023 den Kantonen zur Vernehmlassung vorgelegt. Somit ist zurzeit noch unklar, welche Kriterien des Bundes bei der Mitfinanzierung der vier oben genannten Bereiche gelten werden und es ist dementsprechend schwierig, die effektiven Kosten für die Kantone zu beziffern.

Zeitliche Umsetzung im Kanton Uri

Der Bundesrat wird die erste Etappe der Pflegeinitiative voraussichtlich per 1. Juli 2024 in Kraft setzen. Damit auch der Kanton Uri auf diesen Termin bereit ist, gilt folgender Zeitplan:

  • September bis Mitte November 2023: Vernehmlassung bei Gemeinden, Parteien, Curaviva Uri, Kantonsspital, Spitex Uri, SBK Zentralschweiz etc.
  • Frühjahr 2024: Beschluss des Regierungsrats zum Bericht und Antrag an den Landrat
  • Frühsommer 2024: Beschluss Landrat

Weitere Informationen sind unter www.ur.ch/pflegeinitiative aufgeschaltet.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Christian Arnold, Telefon +41 41 875 2159, E-Mail: ch.arnold@ur.ch

Mit dem neuen Bundesgesetz werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um dem Fachkräftemangel im Bereich Pflege entgegenzuwirken.
Mit dem neuen Bundesgesetz werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um dem Fachkräftemangel im Bereich Pflege entgegenzuwirken.