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Regierungsrat stimmt der Umsetzung der Pflegeinitiative zu

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Thurgau zugestimmt. Aus den Kernanliegen der Pflegeinitiative wurden für die kantonale Umsetzung drei Handlungsfelder abgeleitet: attraktive und nachhaltige Ausbildung Pflege HF/FH; attraktive und nachhaltige Arbeitsbedingungen; attraktive und nachhaltige Pflegeberufe. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons kann vorerst lediglich ein Handlungsfeld (Ausbildung) umgesetzt werden.

Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» mit einem Ja-Anteil von 61 Prozent angenommen und in der Folge in die Bundesverfassung aufgenommen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 entschieden, den Verfassungsauftrag in zwei Etappen umzusetzen. Aus den Kernanliegen der Pflegeinitiative wurden für die kantonale Umsetzung drei Handlungsfelder abgeleitet: attraktive und nachhaltige Ausbildung Pflege HF/FH; attraktive und nachhaltige Arbeitsbedingungen; attraktive und nachhaltige Pflegeberufe. 

Im Kanton Thurgau hat eine im Mai 2023 eingesetzte Begleitgruppe mögliche Massnahmen in den definierten Handlungsfeldern diskutiert und das für 2024 genehmigte Budget von 5.05 Millionen Franken den Handlungsfeldern zugeordnet. Der Regierungsrat sieht den Handlungsbedarf. Aufgrund der am 15. Januar 2024 verabschiedeten Finanzstrategie 2024–2030 sollen vorerst aber nur jene Massnahmen umgesetzt werden, die eine Mitfinanzierung durch den Bund auslösen, um die Bundesgelder nicht verfallen zu lassen. Alle anderen Massnahmen hat der Regierungsrat zurückgestellt. Damit reduziert sich das Budget 2024 für die Umsetzung der Pflegeinitiative auf 2.55 Millionen Franken. Für die folgenden Jahre wird eine ähnliche Finanzierung angestrebt.

Umgesetzt wird demnach das Handlungsfeld «attraktive und nachhaltige Ausbildung Pflege HF/FH». Der Kanton Thurgau richtet künftig Beiträge für ungedeckte Aufwendungen im Bereich der praktischen Ausbildung an die Akteurinnen und Akteure sowie Ausbildungsbeiträge zugunsten von Studierenden der Pflege HF und FH zur Deckung des Lebensunterhaltes aus. Zudem entrichtet der Kanton innerkantonalen Listenspitälern, den Pflegeheimen der kantonalen Pflegeheimliste, den zugelassenen Spitexorganisationen und den ausbildenden sozialen Einrichtungen einen Beitrag an die ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildung Pflege HF/FH in der Zuständigkeit der Ausbildungsbetriebe. Weiter sollen mit Kooperationen, Ausbildungsverbunden und/oder bereichsübergreifenden Ausbildungsmodellen die Stärken der bisherigen Ausbildung beibehalten, die Chancen genutzt und die Schwächen reduziert werden. Auch die Nachwuchsförderung soll ausgebaut werden, indem zum Beispiel das Förderprogramm als HF 22plus auf Personen mit nachgewiesenen Unterstützungspflichten und auf über 22-jährige Personen erweitert wird.