Ausbildungsverpflichtung
Es gibt noch Luft nach oben

Wie andere Kantone kennt Solothurn eine Ausbildungsverpflichtung für Spitäler, Heime und Spitexorganisationen. Sie wirkt noch nicht ganz wie gewünscht, aber sie wirkt.

Urs Moser
Urs Moser
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Die Ausbildungsverpflichtung gilt auch für die Spitex. (Symbolbild)

Die Ausbildungsverpflichtung gilt auch für die Spitex. (Symbolbild)

KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Ausbildungsverpflichtung für Gesundheitsberufe scheint im Kanton Solothurn zu greifen. Das Soll an angebotenen Ausbildungsplätzen wird fast vollständig erfüllt, von den Pflegeheimen im Moment sogar leicht übererfüllt. Damit besteht berechtigte Hoffnung, dass der befürchtete Pflegenotstand nicht eintritt.

Das ist die gute Nachricht. Stossend ist, dass diejenigen Betriebe, die ihrer Verpflichtung noch ungenügend nachkommen, dafür bis zum heutigen Tag nicht zur Rechenschaft gezogen, will heissen sanktioniert werden konnten. Insbesondere gilt das für Privatkliniken, die sich schadlos zu Trittbrettfahrern der öffentlichen Institutionen machen konnten, die um den Berufsnachwuchs bemüht sind und sich nun zu Recht um die dafür versprochene Belohnung betrogen fühlen.

Man hat lange genug damit zugewartet, ein Instrumentarium zu schaffen, das hier Abhilfe schaffen sollte. Und dann stellte sich heraus, dass auch dieses nicht durchsetzbar war und man erneut nachbessern musste. Nicht zum ersten Mal, die angeblich rechtlich wasserdichte Regelung der Wegkostenverrechnung in der Spitex lässt grüssen. Solche Pannen dürften nicht passieren.

Fazit: Die Berufsausbildung im Gesundheitswesen scheint auf gutem Weg, bei den Verwaltungsjuristen lässt sich noch Steigerungspotenzial vermuten.

urs.moser@chmedia.ch