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Ambulante Pflege wird weiterentwickelt

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet. Die Gesetzesrevision schafft die Grundlagen für die zukünftige Spitexlandschaft Thurgau.

Mit dem Grundlagenbericht Zukunft Spitexlandschaft (https://www.tg.ch/news.html/485/news/56663/newsarchive/1) wurde eruiert, wie die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege im Kanton Thurgau für die Zukunft ausgestaltet sein muss. Er legte die Grundzüge der Weiterentwicklung der ambulanten Pflege fest. Parallel erklärte der Grosse Rat die Motion «Pflegeversorgung zu Hause stärken: Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in § 25 Absatz 1 und § 27a (TG KVG, RB 832.1)» erheblich, die eine zeitgemässe Finanzierung der ambulanten Pflegeleistungen fordert.

Die vorliegende Revision des Thurgauer Krankenversicherungsgesetzes, die der Regierungsrat des Kantons Thurgau dem Grossen Rat vorlegt, trägt beidem Rechnung, indem für öffentliche und private Spitexorganisationen gleiche Rechte und Pflichten festgelegt werden. Unter Berücksichtigung von Qualität und Wirtschaftlichkeit, werden nach Pflegebedarf differenzierte, kantonsweit gültige Höchsttarife für die Restfinanzierung festgelegt. Zudem wird der wachsende Bereich der pflegenden Angehörigen geregelt. 

01_Botschaft_Krankenversicherungsgesetz.pdf [pdf, 23.7 MB]