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Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

20. September 2023

Am 28. November 2021 hat das Schweizer Volk die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat will die Umsetzung in zwei Etappen vornehmen. Für die Umsetzung der ersten Etappe beschloss das Parlament im Dezember 2022 das neue «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege».

Das neue Bundesgesetz sieht eine Ausbildungsoffensive auf den Tertiärstufen Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) Pflege vor. Der Bund richtet dabei den Kantonen an deren Aufwendungen Beiträge im Umfang von maximal 50 Prozent aus. Die Ausbildungsoffensive besteht aus mehreren Elementen und verpflichtet die Kantone konkret zu folgenden Massnahmen:

  • Beiträge an Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Spitex Organisationen, die praktische Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte anbieten. Hierbei geht es um Praktikumsplätze für die Ausbildung Pflege HF und FH.
  • Ausbildungsbeiträge an Personen, die den Bildungsgang Pflege an einer Höheren Fachschule (HF) oder die einen Bachelorstudiengang in Pflege an einer Fachhochschule (FH) absolvieren, um deren Lebensunterhalt zu sichern.
  • Beiträge an die Höheren Fachschulen, um eine Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse zu erreichen.
  • Eine Ausbildungsverpflichtung für die Betriebe gemäss Aufzählung 1 einzuführen.

Die Umsetzung soll in der Zentralschweiz koordiniert und möglichst einheitlich erfolgen. Daher hat die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZGDK) für alle Zentralschweizer Kantone Grundlagen und Modelle entwickeln lassen. Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage entspricht somit bei den Unterstützungsbeiträgen an die Studierenden sowie bei der Ausbildungsverpflichtung der Betriebe dem Zentralschweizer Modell. In der endgültigen Fassung der kantonalen Verordnung werden zudem die Ergebnisse der seit August 2023 auf Bundesebene laufenden Vernehmlassung zu den Bundesverordnungen noch berücksichtigt werden.

Der Regierungsrat hat den Entwurf der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zur Vernehmlassung freigegeben. Die vollständigen Vernehmlassungsunterlagen sind unter: www.ur.ch/vernehmlassungen publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. November 2023.

Am 4. Oktober 2023 um 18.00 Uhr findet zudem im Pfarreizentrum Erstfeld eine öffentliche Orientierungs- und Diskussionsveranstaltung zur Umsetzung der Pflegeinitiative statt.

Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei

 

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Christian Arnold, Telefon +41 41 875 2159, E-Mail ch.arnold@ur.ch