Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übernehmen die Krankenkassen verschiedene Pflegematerialien und -gegenstände nicht mehr zusätzlich
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Symbolbild - Gemeinde Sempach
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Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übernehmen die Krankenkassen verschiedene Pflegematerialien und -gegenstände nicht mehr zusätzlich. Das führt bei Pflegeeinrichtungen wie Heimen oder Spitex zu Einnahmeausfällen. In einer Übergangslösung vergütet ihnen der Kanton Solothurn diese nun. Eine landesweite Lösung brauche noch Zeit, schreibt der Kanton. Darum setzte die Regierung die Übergangslösung auf den Montag in Kraft. Wundverbände, Bandagen oder etwa Therapiegeräte gehören gemäss dem Bundesverwaltungsgericht zu den normierten Abgeltungen der Krankenkassen. Separat werden eventuell zusätzlich anfallende Kosten seit dem Urteil nicht mehr vergütet. Gemäss dem Urteil hat die öffentliche Hand das Defizit zu decken. Das kritisierten Kantone und Gemeinden scharf. Unterdessen zeichnet sich eine landesweite Lösung ab. Der Prozess dauert aber. Im Kanton Solothurn können die Leistungserbringer nun ihre ungedeckten Restkosten rückvergütet erhalten. Dabei ist eine Pauschale nicht möglich, da der Kanton nicht weiss, wie gross die tatsächlichen Finanzierungslücken sind. Auch die Solothurner Gemeinden sind mit dieser Lösung einverstanden.

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