Wohnen im Alter
St.Gallen hebt die Tarife für die Spitex an

Wer Leistungen der Spitex, des Haushilfe- und Entlastungsdienstes oder der Pro Senectute bezieht, zahlt ab 2021 mehr. Die Stadt passt die Tarife nach oben an. Ein Grund sind die Lohnkosten.

Marlen Hämmerli
Drucken
Spitex-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter helfen auch im Haushalt. In St.Gallen wurde den Kunden bei ausschliesslich solchen Einsätzen bisher eine Wegpauschale verrechnet.

Spitex-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter helfen auch im Haushalt. In St.Gallen wurde den Kunden bei ausschliesslich solchen Einsätzen bisher eine Wegpauschale verrechnet.

Bild: Gaëtan Bally/Keystone

Der Besuch von der Spitex und vom Haushilfe- und Entlastungsdienst (HED) wird ab dem 1. Januar 2021 etwas teurer. Der Stadtrat hat die Tarife der Hilfe zu Hause nach oben angepasst. Die Tarife für die Pflege zu Hause bleiben hingegen unverändert – dort ist der Bund zuständig.

Neu zahlen Kundinnen und Kunden der Spitex für hauswirtschaftliche und sozialbegleiterische Leistungen pro Stunde 37.50 statt 34 Franken. Der HED verrechnet neu 36 statt 32 Franken je Stunde. Die Bedarfsabklärung für hauswirtschaftliche und sozialbegleiterische Leistungen kostet bei allen neu 85 statt 79.80 Franken pro Stunde. Die Entschädigung für Umtriebe erhöht sich von 60 auf 80 Franken pro Stunde. Eine solche wird zum Beispiel in Rechnung gestellt, wenn eine Spitex-Mitarbeitende kommt, aber zum vereinbarten Zeitpunkt niemand zu Hause ist.

Der Tarif für die hauswirtschaftlichen Leistungen der Pro Senectute bleibt hingegen unverändert bei 30 Franken pro Stunde. Der Tarif ist zuletzt 2018 angepasst worden.

Grund für die Anpassungen bei Spitex und HED sind gemäss einer Mitteilung vor allem die gestiegenen Lohnkosten.

Spitex und Spital konkurrieren

Die Tarife der drei Organisationen unterscheiden sich durch die Kosten der Leistungserbringung. Diese hängen vom eingesetzten Personal und den jeweiligen Arbeitsmodellen ab, heisst es in der Mitteilung der Stadt. Bei der Spitex arbeiten fest angestellte Mitarbeitende mit Berufsqualifikation. Die Pro Senectute setzt Laien im Stundenlohn ein und der HED arbeitet mit einem Mischsystem.

Die Spitex-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter erhalten denselben Lohn, wie wenn sie zum Beispiel für das Kantonsspital arbeiten würden. «Es handelt sich um denselben Arbeitsmarkt und es ist so schon schwierig genug, geeignete Arbeitskräfte zu finden», sagt Katja Meierhans, Abteilungsleiterin Grundlagen, Kontrakte, Projekte bei der Dienststelle Gesellschaftsfragen. So ist die Lohnsumme für die Spitex-Angestellten in den vergangenen Jahren im Schnitt zwischen 0,9 und 1,1 Prozent pro Jahr gestiegen – wie die Löhne der Spital-Angestellten.

Die Stadt subventioniert die Leistungen der Hilfe zu Hause von Spitex, HED und Pro Senectute. Der Subventionsrahmen bewegt sich zwischen mindestens einem Drittel der Kosten bis zu maximal der Hälfte. Derzeit läuft die Zusammenlegung der vier Spitex-Vereine zur neuen Spitex St.Gallen. Im Kreis Centrum hat die Stadt Spitex bereits zum 1. August die Spitex Notker übernommen. «2019 lag der Anteil der Stadt knapp über den 50 Prozent», sagt Meierhans. «Rechnet man die Erträge aus den Wegpauschalen mit ein, wurde der Subventionsrahmen gerade noch eingehalten.»

Wegpauschale fällt neu immer weg

Bisher mussten die Kundinnen und Kunden der Spitex eine Wegpauschale zahlen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ausschliesslich für hauswirtschaftliche oder sozialbegleiterische Leistungen kam. Kam die Spitex im gleichen Einsatz aber auch für Pflegeleistungen, fiel die Wegpauschale weg. Grund dafür ist der sogenannte Tarifschutz. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung lässt neben kassenpflichtigen Leistungen keine weiteren Vergütungen zu.

Eigentlich ganz einfach. Kam die Spitex aber für beide Arten der Leistungen, wurde die Abrechnung kompliziert. Denn für hauswirtschaftliche oder sozialbegleiterische Leistungen durfte der Weg verrechnet werden, für Pflegeleistungen nicht. Die vier Spitex-Vereine lösten das Problem unterschiedlich. Mit der Zusammenlegung wird die Handhabung jetzt aber vereinheitlicht: Die Wegpauschale von fünf Franken fällt ganz weg und wird stattdessen in den Tarif für hauswirtschaftliche und sozialbegleiterische Leistungen integriert. Diesbezüglich seien nun alle drei Anbieter im städtischen Leistungsauftrag gleichgestellt, teilt die Stadt mit.

Die Frage, ob die Tarifanpassung mit der Gründung der neuen Spitex zu tun hat, verneint Meierhans. «Wir wären sonst vielleicht nicht auf die technischen Probleme mit der Wegpauschale aufmerksam geworden. Aber das ist alles.» Dass die Anpassung nötig sei, habe sich abgezeichnet. Zuletzt wurde der Tarif der Spitex 2013 erhöht, jener des HED im 2015. «Wir wollten neben der Spitex-Zusammenlegung nicht ein weiteres Projekt starten.» Die neue Spitex nimmt den operativen Betrieb am 1. Januar auf.

Tarif wird frühestens in zwei Jahren wieder angepasst

Personen und Haushalte, die über wenig Geld verfügen, aber keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV haben, können weiterhin eine Ermässigung beantragen.

Der nun angepasste Tarif soll laut Meierhans für sicher die nächsten zwei Jahre gelten. «Bis zur nächsten Anpassung wird es sicher nicht mehr so lange gehen wie jetzt. Aber wir wollen nun erst mal mit der neuen Spitex den Betrieb aufnehmen.»