Dulliken
Rückforderungsgesuch für Spitex-Wegkosten: Die Gemeinden gehen unterschiedlich vor

Wer ein Rückforderungsgesuch zur Wegkostenpauschale einreicht, muss je nach Gemeinde Geduld haben – in Dulliken etwas mehr.

Noël Binetti
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Für die Jahre 2016 bis 2018 können Empfänger von Pflegeleistungen die Wegkosten von der Gemeinde zurückfordern.

Für die Jahre 2016 bis 2018 können Empfänger von Pflegeleistungen die Wegkosten von der Gemeinde zurückfordern.

Themenbild: Keystone

Vor rund einem Jahr fällte das kantonale Versicherungsgericht ein Urteil. In einem Einzelfallentscheid ging es um die Rückerstattung von Wegkostenpauschalen, welche die Spitex ihren Leistungsbezügern in Rechnung stellte. In einer Medienmitteilung des Verbands Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) hiess es damals: «VSEG und Regierungsrat setzen das Urteil um.» Der Anfahrtsweg der Spitex sei Teil der Pflegeleistung. Diese Kosten gingen somit zu Lasten der Gemeinden. Patientinnen und Patienten müssten keinen Beitrag mehr an die Anfahrt bezahlen, so die Mitteilung von damals.

Die Gemeinden sollten also – trotz kontroverser Haltung – die neue Praxis übernehmen. Betroffene haben seit da die Gelegenheit, bei ihrer Gemeinde bereits bezahlte Wegkosten zurückzufordern. Dabei geht es ausschliesslich um Kosten, die mit dem Weg zu Pflegeleistungen angefallen sind.

Mahlzeitendienste oder Haushaltshilfen sind vom Entscheid nicht betroffen. Und es geht um Leistungen aus den Jahren 2016 bis 2018. Anschliessend wurde das Gesetz angepasst. Mit ausgefülltem Gesuch sowie Kopien der bezahlten Abrechnungen von sogenannten Spitex-Wegkostenpauschalen können sich Betroffene an ihre Einwohnergemeinde wenden. Sie ist für die Rückzahlung verantwortlich.

Rolf Grütter aus Breitenbach hat ein solches Gesuch eingereicht. Nicht er selbst ist Bezüger von Spitex-Leistungen, sondern seine Mutter aus Dulliken. Er kümmert sich um ihre Belange und wandte sich an diese Zeitung. Denn Grütter ist mit der angewandten Praxis der Gemeinde Dulliken unzufrieden. Er sagt: «Das dauert viel zu lange. Die Gemeinden handeln völlig unterschiedlich.»

Grütter ist empört über die Zahlungsmoral der Einwohnergemeinde seiner Mutter. Er selbst müsse Rechnungen innert einer Zahlungsfrist von 30 Tagen begleichen. Doch bei den Behörden herrsche offenbar Willkür. Im März 2020 hat Grütter sämtliche Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht. Danach sei ausser einer knappen Eingangsbestätigung nichts mehr geschehen. Als sich Grütter nun bei der Gemeinde Dulliken nach der Bearbeitung seines Gesuchs erkundigt habe, sei ihm beschieden worden, es bestehe nicht zwingend ein solcher Anspruch. Ein solcher müsse erst noch geprüft werden.

Gemeinde prüft die Ansprüche

Auf Anfrage bestätigt Andreas Gervasoni, Gemeindeschreiber von Dulliken, den Eingang von rund 20 solcher Gesuche. Er sagt: «Wir sammeln und prüfen diese Anträge.» Gervasoni meint, es sei wichtig, genau hinzuschauen. «Wenn wir Geld auszahlen, soll dieses auch bei den Betroffenen bleiben.» Menschen, die zuvor Ergänzungsleistungen erhielten, haben nämlich keinen Anspruch auf die Rückvergütung respektive eine solche geht zurück an die kantonale Ausgleichskasse.

Angesprochen auf die benötigte Zeit zur Prüfung eines solchen Gesuches, erklärt Gervasoni: «Wir haben die eingegangenen Gesuche gesammelt. Nun sind wir an deren Prüfung.» Anschliessend würden alle berechtigten Gesuche dem Gemeinderat vorgelegt. «Denn dieser muss den entsprechenden Kredit zuerst noch bewilligen.» Er gehe davon aus, dass die Betroffenen bis Ende November ihren Befund erhielten und die Auszahlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen seien. In einer ersten Einschätzung habe der Gemeinderat mit Kosten in der Höhe von 230'000 Franken gerechnet. Jetzt gehe er aber davon aus, dass dieser Betrag für die Gemeinde sich nur auf einen Bruchteil dessen belaufen.

Warum nimmt die Prüfung so viel Zeit in Anspruch? Gervasoni: «Im entsprechenden Merkblatt zum Antrag ist festgehalten, dass wir mit einer Abwicklung der Rückzahlungen bis Ende 2020 rechnen.» Das sei bereits zu Beginn so kommuniziert worden. Schliesslich seien weniger Gesuche als erwartet eingetroffen. Nun sei es an der Spitex, diese auf ihren Anspruch hin zu prüfen, danach gehen sie zum Gemeinderat. «Meiner Ansicht nach ist dies das korrekte Vorgehen», sagt Gervasoni. Auch der Eingang von weiteren Gesuchen sei noch denkbar. Doch: «Wenn die Leute merken, dass das Geld an die Ausgleichskasse zurückfliesst, verlieren sie oft das Interesse am Gesuch.»

Für Gervasoni ein möglicher Grund für die bisher niedrige Anzahl eingegangener Gesuche. Noch sei nicht abzuschätzen, wie gross am Schluss die Kosten für die Gemeinde seien. Bei der Höhe der Forderungen gehe es um Beiträge von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Franken. Die Einwohnergemeinden Dulliken, Obergösgen und Starrkirch-Wil sind die drei Trägergemeinden des örtlichen Spitexvereins. Sie haben sich für die Rückabwicklung bei den Wegkostenbeteiligungen auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt.

Grütters Mutter bezog nie Ergänzungsleistungen. In diesem Fall geht es um mehrere Tausend Franken. Auf Nachfrage bei seiner eigenen Wohngemeinde Breitenbach, beschied man Grütter, man habe die eingegangenen Gesuche laufend geprüft und abgearbeitet. Die berechtigten Forderungen sind dort gemäss Grütter ausbezahlt worden. Er verstehe nicht, warum die Gemeinden im Kanton so unterschiedlich vorgehen könnten.